Strafverteidigung




“Keine Aussage ohne Anwalt”.
Sie werden einer Straftat verdächtigt?
… dann sollten Sie sich diesen Satz
unbedingt zu Herzen nehmen!








Denn in der ersten Phase eines Ermittlungsverfahrens passieren durch eine unbedachte Äußerung rasch Fehler, die im weiteren Verlauf auch durch die beste Verteidigung nicht wieder wettgemacht werden können.

Daher empfehle ich stets zunächst keine Aussage zur Sache zu machen und Akteneinsicht durch den Verteidiger zu beantragen.

Erst auf dieser Basis kann dann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie festgelegt werden und später eine Einlassung zum Vorwurf erfolgen, falls dies zweckmäßig ist.

Ich vertrete/berate Sie gerne in allen Fragen des

  • Strafrechts/Strafverfahrensrechts
  • Strafvollzugsrechts
  • Jugendstrafrechts
  • Ordnungswidrigkeitenrechts.