Raimund Braun Rechtsanwalt “Wenn man drei Zeugen über denselben Unfall gehört hat, beginnt man darüber nachzudenken, ob an der Geschichte überhaupt etwas Wahres dran ist”…
Bei einem Verkehrsunfall kommt es oft zum Streit über die Unfallverursachung und deren Beweisbarkeit. In diesem Fall findet man praktisch von selbst den Weg zum Rechtsanwalt. Doch auch wenn die Schuld allein beim Unfallgegner liegt und alles problemlos zu sein scheint, kann der Geschädigte seine Rechte erfahrungsgemäß nur dann in vollem Umfang wahrnehmen, wenn er sich anwaltlicher Hilfe bedient.
Die dadurch entstehenden Kosten werden übrigens – wie die Gutachterkosten auch – grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen, so dass dem Geschädigten hier keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die klassische Verkehrsunfallabwicklung umfasst in ihrem Ablauf
- die Sicherung der Beweise und die Klärung der Schuldfrage
- die Feststellung des Schadensumfangs einschließlich einer eventuellen Wertminderung des Fahrzeugs
- die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen einschließlich eventueller Schmerzensgeldansprüche.
Dabei können Sie zum Beispiel grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie den Schaden überhaupt reparieren lassen oder ob Sie eine Abrechnung auf “Gutachtenbasis” wünschen.
Ihr gutes Recht ist es ferner,
- Die Reparaturwerkstatt frei auszuwählen
- selbst einen Gutachter zu benennen
- einen Mietwagen während der Reparaturdauer in Anspruch zu nehmen oder
- eine Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs zu erhalten.
Um Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall optimal nutzen zu können, sollten Sie sich die Regulierung nicht von Dritten aus den Händen nehmen lassen. Insbesondere nicht von der gegnerischen Versicherung!
Verkehrsstrafrecht – Ordnungswidrigkeitenrecht
Verbunden mit der zivilrechtlichen Seite eines Verkehrsunfalls steht oft der Vorwurf einer Verkehrsordnungs- widrigkeit oder Verkehrsstraftat im Raum. Auch in diesen Verfahren können Sie sich durch mich vertreten lassen.
Für Mandanten ist wichtig zu wissen, dass Verkehrsrechtsschutzversicherungen oft die Verteidigung in solchen Verfahren übernehmen, solange es sich um fahrlässige Begehungsformen handelt.
Auch hierzu berate ich Sie auf Wunsch gerne.